Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern, liebe Dozenten und Fans,
es ist endlich soweit.
Wir dürfen wieder öffnen. Damit das auch so bleibt, haben wir folgendes Konzept niedergeschrieben, in welchem alle aufgeführten Bedingungen ausnahmslos einzuhalten sind. Bitte teilen Sie dies auch Ihren Kindern mit. Bitte beachten Sie gesonderte Regelungen für Kindergruppen, Bläser-Ensembles und Chöre und Unterrichte in Schul- AG`s (Kooperationen IGS Roderbruch/ IGS Kronsberg) am Ende der Allgemeinen Hygienevorschriften.
Allgemeine Hygienevorschriften
1. Händedesinfektion
Die Schülerinnen und Schüler werden aufgefordert, beim Betreten und Verlassen des Gebäudes ihre Hände zu waschen/desinfizieren.
Die Lehrerinnen und Lehrer werden aufgefordert bei jedem Betreten und Verlassen des Gebäudes ihre Hände zu waschen/desinfizieren.
Desinfektionsmittel befindet sich unmittelbar an jedem Ein- und Ausgang.
2. Abstandsregeln
In allen Räumlichkeiten muss jederzeit ein Mindestabstand von 1,5m zwischen allen Personen eingehalten werden.
In den Kursen der Vokalmusik und Blasinstrumente muss der Mindestabstand 2,5m betragen.
Die Wartebereiche in den Filialen Südstadt und Groß Buchholz sind geschlossen. In Vahrenheide muss im Wartebereich ein Mindestabstand von 1,5 m eingehalten werden. Auch hier herrscht Maskenpflicht.
Generell empfehlen wir, dass Eltern entweder im Auto oder im weiteren Umkreis außerhalb des Gebäudes warten. Nicht unmittelbar vorm Eingang, da dieser Bereich für wartende Schüler im vorgegebenen Mindesabstand von 1,5 m gekennzeichnet ist.
3. Masken
Die Schülerinnen und Schüler (ab 6 Jahren) und Lehrerinnen und Lehrer werden aufgefordert, beim Betreten des Gebäudes bis in den Unterrichtsraum, Masken zu tragen. Während des Unterrichts dürfen die Masken, unter Einhaltung des Abstands, abgelegt werden. Es genügen einfache Baumwollmasken bzw. Tücher. Auf den Fluren und Toiletten herrscht Maskenpflicht. Beim Verlassen des Gebäudes darf die Maske unter Berücksichtigung des Mindestabstandes wieder abgenommen werden.
4. Benutzung der Instrumente
Die zeitgleiche gemeinsame Benutzung eines Instruments ist für die Zeit der Pandemie ausgeschlossen. Insbesondere beim Klavierunterricht wird auf den erforderlichen Mindestabstand hingewiesen. Hierfür wird pro Raum jeweils ein weiteres Keyboard stehen. Die Instrumente stehen so angeordnet, dass Lehrer und Schüler das Spielen des jeweils Anderen sehen können. Der Mindestabstand lässt sich so einhalten. In den Unterrichtsfächern Gesang, Saxophon und Beatboxing sorgen, entsprechend der Hygienevorschriften, angebrachte durchsichtige Trennwände für ausreichenden Schutz. Das Stimmen der Schülerinstrumente kann der Lehrer in dieser Zeit nur unter bestimmten Voraussetzungen übernehmen: Tragen von Einweghandschuhen oder unter Verwendung eines Tuches, welches über das zu stimmende Instrument gelegt wird. Bestenfalls bringt jeder Schüler sein Instrument bereits gestimmt mit zum Unterricht. Instrumente dürfen nicht getauscht werden und auch nicht in den Fluren abgestellt oder kurzzeitig geparkt werden.
5. Desinfektion der Räumlichkeiten
Häufig benutzte Gegenstände und Türklinken werden durch die Musikschulen regelmäßig desinfiziert oder wahlweise ausschließlich von der Lehrkraft berührt. Die Türen bleiben, wenn möglich, geöffnet. Klaviere werden nach jedem Unterricht durch die Lehrer gereinigt. Btte haben Sie Verständnis dafür, dass die jeweilige Lehrkraft zwischen den Unterrichten, zur Erfüllung der Hygienauflagen, circa 5 Minuten zur Desinfektion des Raumes benötigt.
6. Unterrichtskoordination
In unseren Musikschulen (diverse Unterrichtsräume) halten sich nie mehr als 20-30 Schüler gleichzeitig auf. Die Unterrichtsfächer Gesang und Saxophon wurden in größere Räume verlegt. Hierzu findet man den Plan an der Eingangstür, bzw. darf auch gerne beim Lehrer nachgefragt werden. Im Unterrichtsraum selbst halten sich nur Lehrer und Schüler auf.
Schüler, die das 12. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, werden vom Lehrer an der Einganstür abgeholt, sofern das Kind dies nicht selbstständig, unter Einhaltung der Hygienmaßnahmen, kann.
7. Umgang mit Risikogruppen/ Zutrittsverweigerung
Keinen Zutritt haben Personen, auf die mindestens eines der folgenden Merkmale zutrifft:
positiv auf SARS-CoV-2 getestet oder als positiv eingestuft bis zum Nachweis eines negativen Tests (i. d. R. durch den AMD),
vom Gesundheitsamt aus anderen Gründen (z.B. als Kontaktperson Kat. I) angeordnete Quarantäne für die jeweilige Dauer,
nach Rückkehr von einem Auslandsaufenthalt oder einer besonders betroffenen Region im Inland ab 72 Stunden für die Dauer von 14 Tagen.
Auch anderweitig erkrankten Schülern ist die Teilnahme am Präsenzunterricht nicht gestattet. Die Lehrkraft wird verpflichtet, bei Erkältungssymptomen von Schülern den Unterricht nicht zu erteilen.
Sollten Sie/ Ihr Kind/Ihre Kinder unter die Risikogruppe fallen, bitten wir Sie uns zu kontaktieren, am Besten per Mail an ms-suedstadtzoo@musiccollege-hannover.de, so dass wir eine Alternative finden können.
9. Kommunikation mit der Verwaltung
Die Büros der Verwaltung werden nur in dringendem Fällen und einzeln betreten. Bitte klopfen Sie hierfür an. Betreten Sie das Büro nicht ohne Maske. Ansonsten bitten wir Sie, dass Sie Ihr Anliegen telefonisch oder via Mail mitteilen. Alle Fililalen sind wieder zu den üblichen Zeiten besetzt.
10. Belehrung Musikschullehrer
Die Lehrkräfte sind über die oben genannten Hygienemaßnahmen belehrt worden.
Informationen zu Kindergruppen, Bläser-Ensembles, Chören und Kita-Kooperationen
Update am 16.06.2020
Bläser und Gesangs Gruppen sind bis zu 4 Personen erlaubt! Auch unsere musikalische Früherziehung startet wieder in den Präsenz Unterricht.
Wir freuen uns auf euch. ;)
Euer Music College Team
Stand 16.06.2020