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Fördermittel

Als Bildungseinrichtung ist es uns ein Anliegen, allen Kindern und Jugendlichen den Zugang zu musikalischer Bildung zu ermöglichen – unabhängig von ihrer finanziellen Situation. Hier zeigen wir, welche Fördermittel in Frage kommen.

Aktiv-Pass der Stadt Hannover

Mit dem Aktiv-Pass der Stadt Hannover können Kinder und Jugendliche aus einkommensschwächeren Familien an Gruppenangeboten unserer Musikschule zu ermäßigten Gebühren teilnehmen.

Der Aktiv-Pass richtet sich an Haushalte, die Leistungen nach SGB II (Bürgergeld), SGB XII (Sozialhilfe), dem Asylbewerberleistungsgesetz, Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen.

Gefördert werden u. a.:

  • Angebote aus dem MCH Kids-Programm
    (z. B. Musikalische Früherziehung, frühinstrumentaler Gruppenunterricht)

  • Gruppenangebote aus dem MCH Kurse-Programm
    (z. B. Gitarre, Ukulele, Musikproduktion, Ensemble, Bandunterricht)

Bitte legen Sie den gültigen Aktiv-Pass bei der Anmeldung oder vor Kursbeginn vor. Die Ermäßigung gilt ausschließlich für Gruppenangebote und kann nicht auf Einzelunterricht übertragen werden.

Weitere Informationen zum Aktiv-Pass finden Sie auf den Seiten der Stadt Hannover:
https://www.hannover.de/Leben-in-der-Region-Hannover/Bildung/Aktiv-Pass

Musikpatenschaften der Bürgerstiftung Hannover

Kinder und Jugendliche, die gerne ein Instrument erlernen möchten, deren Familien sich den Musikunterricht jedoch nicht leisten können, haben die Möglichkeit, über das Music College Hannover e.V. eine Musikpatenschaft der Bürgerstiftung Hannover zu erhalten.

Die Patenschaft übernimmt die Unterrichtskosten vollständig – unabhängig davon, ob es sich um Gruppen- oder Einzelunterricht handelt.

Gefördert werden:

  • Unterrichtsangebote aus dem MCH Kids- und MCH Kurse-Programm

  • Einzelunterricht in allen angebotenen Fächern

Voraussetzungen:

  • Der Wohnsitz des Kindes oder Jugendlichen liegt in Hannover

  • Die Familie kann den Unterricht nicht aus eigenen Mitteln finanzieren

  • Die Teilnahme am Unterricht erfolgt regelmäßig und zuverlässig

Antragstellung:

Die Beantragung der Musikpatenschaft erfolgt direkt über das Music College Hannover e.V..
Wenn Sie Interesse an einer Förderung haben, sprechen Sie uns gerne an. Wir beraten Sie vertraulich und unterstützen Sie bei der Antragstellung.

 

Weitere Informationen zur Förderinitiative finden Sie auf den Seiten der Bürgerstiftung Hannover:
https://buergerstiftung-hannover.de/projekt-und-foerderarbeit/stiftungsprojekt-musikpatenschaften

Kids Love Music

Unter dem Motto „Wir helfen, wo Hilfe benötigt wird“ fördert der Sozialfonds des Bundesverbandes der Freien Musikschulen e.V. (bdfm) die musikalische Ausbildung im Instrumental- und Vocal Unterricht auch von Kindern und Jugendlichen finanziell benachteiligter Eltern.

 

Der durch Spenden von Wirtschaftsunternehmen sowie den Zuwendungen von Einzelpersonen gefüllte Fonds unterstützt Kinder und Jugendliche, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, durch die Bezuschussung von Unterrichtsgebühren. Zwingend erforderlich für die Bewilligung eines Förderantrags ist der Nachweis über die soziale Notlage des/r Erziehungsberechtigten. Nicht von Belang ist, weshalb und wie die Notlage zustande kam.

 

In der Regel reicht eine Bescheinigung darüber, dass staatliche Leistungen wie beispielsweise Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Wohngeld oder Ähnliches in Anspruch genommen werden. Der bdfm Sozialfonds übernimmt bei Gewährung eines Förderantrags bis zu 40 Prozent der Unterrichtsgebühren, jedoch maximal 20 Euro pro Monat (240 Euro jährlich). Begründete Härtefälle werden mit bis zu 50 Prozent, jedoch höchstens 30 Euro pro Monat (360 Euro jährlich) gefördert. (Förderungen sind nur im Rahmen der Liquidität des bdfm Sozialfonds möglich.)

 

Schüler der Musikschulen des Music College Hannover e.V., oder solche die es werden wollen, bzw. deren Eltern und Erziehungsberechtigte, können einen Antrag auf Zuschuss beim Bundesverband der Freien Musikschulen einreichen.

 

Entsprechende Anträge und weitere Informationen erhalten Sie in unseren Büros oder auf der Homepage von "Kids love music"!

Bildungs- und Teilhabepaket ( BuT)

Auch bedürftige Kinder und Jugendliche haben einen Rechtsanspruch aufs Mitmachen - bei Tagesausflügen und dem Mittagessen in Kita, Hort und Schule, bei Musik, Sport und Spiel in Vereinen und Gruppen.

Das Bildungspaket der Bundesregierung unterstützt gezielt 2,5 Millionen Kinder und Jugendliche, deren Eltern leistungsberechtigt nach dem SGB II sind (insbesondere Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld), Leistungen nach § 2 AsylbLG, Sozialhilfe, den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, und eröffnet ihnen so bessere Lebens- und Entwicklungschancen. 

 

Auch wer Leistungen nach § 3 AsylbLG bekommt, kann einen Anspruch auf das Bildungspaket haben. Fünfzehn Euro stehen jedem Kind bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres dafür monatlich zur Verfügung - zum Beispiel für die Musikschule.

 

Wer Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld bekommt, wendet sich für Leistungen aus dem Bildungspaket in der Regel an das Jobcenter. Für Familien, die Sozialhilfe, Wohngeld, den Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem AsylbLG erhalten, sind die Jobcenter nicht zuständig. Die Kreise oder kreisfreien Städte (erreichbar z. B. im Rathaus, im Bürgeramt oder in der Kreisverwaltung) nennen diesen Familien den richtigen Ansprechpartner. 

Weiteren Infos finden Sie hier!

Individuelle Förderung & Studienvorbereitung bei besonderem Interesse oder Begabung

In Einzelfällen besteht die Möglichkeit, besonders interessierten oder begabten Schüler*innen den Zugang zu weiterführenden Kursen zu erleichtern – insbesondere im Hinblick auf eine spätere musikalische Ausbildung.

Was ist möglich?

Schüler*innen, die bereits regulären Einzelunterricht am Music College Hannover e.V. erhalten und eine besondere Motivation oder Begabung zeigen, können auf Antrag kostenfrei an ausgewählten Kursangeboten teilnehmen. Dies betrifft insbesondere Unterricht in:

  • Musiktheorie

  • Harmonielehre

  • Gehörbildung

Diese Kurse dienen der Studienvorbereitung und können eine gezielte Unterstützung für Schüler*innen darstellen, die sich perspektivisch für eine Aufnahme in die Berufsausbildung am Music College Hannover interessieren.

Wie erfolgt die Anmeldung?

Die Teilnahme ist nur nach Rücksprache mit der Fachbereichsleitung oder der Schulleitung möglich. Voraussetzung ist ein bestehender Einzelunterricht am Music College Hannover e.V. sowie ein erkennbares musikalisches Potenzial oder konkretes Interesse an einer weiterführenden Ausbildung.

Stipendium der Siegfried Roggenbuck-Stiftung

Die Siegfried Roggenbuck-Stiftung unterstützt Halbwaisen, Vollwaisen und Sozialwaisen während ihrer schulischen oder beruflichen Ausbildung – auch am Music College Hannover e.V.

Gefördert werden kann die Teilnahme an der Berufsausbildung, wobei die Stiftung nach eigenem Ermessen einen Teil der Ausbildungskosten übernimmt. Ein rechtlicher Anspruch auf Förderung besteht nicht.

Wichtig:
Die Antragstellung erfolgt direkt über die Stiftung. Wenn Sie Interesse an einer Förderung haben, sprechen Sie uns gerne an – wir beraten Sie vertraulich und unterstützen bei der Antragstellung.

Weitere Informationen finden Sie unter:
https://www.sr-stiftung.de

Kombination von Einzel- und Gruppenunterricht

Bei gleichzeitiger Belegung von Einzelunterricht und einem Gruppenangebot im Rahmen des MCH Kurse-Programmserhalten Schüler*innen einen vergünstigten Beitrag für den Gruppenunterricht.

Diese Rabattierung ist unabhängig von Förderprogrammen wie dem Aktiv-Pass oder der Musikpatenschaft und gilt für alle regulär angemeldeten Teilnehmer*innen.

Weitere Informationen und Beispielrechnungen finden Sie hier:
https://musikschulemusiccollegehannover.tawk.help/article/gruppenunterricht-unterrichtsvertrag

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